Allgemeine Geschäftsbedingungen hhoch2 | logoimpuls für Design & Webdesign – für Verwendung zwischen Unternehmern

  • 1 Geltungsbereich

(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für die Beauftragung unserer Leistungen [hhoch2 | logoimpuls, Rita Hartmann, www.hhoch2.com, www.logoimpuls.de], die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten unsere Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

(3) Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, des Käufers wird hiermit widersprochen.

  • 2 Vertragsschluss

(1) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und hhoch2 | logoimpuls kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.

(2) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch hhoch2 | logoimpuls ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Agentur erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebot und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.

(3) Angebote von hhoch2 | logoimpuls in Prospekten, Anzeigen usw.  sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

  • 3 Leistungsumfang

(1) hhoch2 | logoimpuls bietet folgende Leistungen an: Logoerstellung, Erstellung, Planung, Anpassung und Pflege von Websites, sonstige Grafikdienstleistungen, Produktion digitaler Datenträger (CD-ROM/DVD etc.), Social Media Werbung, Funnel, Anbindung zu externen Anbietern & Beratung.

 (2) hhoch2 | logoimpuls erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von hhoch2 | logoimpuls, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss hhoch2 | logoimpuls nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

(3) Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von hhoch2 | logoimpuls zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann hhoch2 | logoimpuls dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit hhoch2 | logoimpuls schriftlich darauf hingewiesen hat.

(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Es handelt sich dabei insbesondere um:

  1. die Impressums-Pflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
  2. Informationspflichten nach § 312 BGB (Fernabsatzverträge);

iii.         Informationspflichten nach § 312i und j BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);

  1. Prüfpflichten bei Linksetzung;
  2. Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
  3. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;

vii.       Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).

Für die Einhaltung dieser Pflichten ist allein der Kunde verantwortlich. Sollte hhoch2 | logoimpuls ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist hhoch2 | logoimpuls berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

  • 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.

(2) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge

  1. des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
  2. von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
  3. von Aufwand für Lizenzmanagement,
  4. in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
  5. außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.

(3) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.

(4) Der Kunde muss damit rechnen, dass die hhoch2 | logoimpuls Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann hhoch2 | logoimpuls Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

(5) hhoch2 | logoimpuls ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.

  • 5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(2) Ist für die Leistung von hhoch2 | logoimpuls die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Sollte die Mitwirkung des Kunden nicht erfolgen ist der Gesamtpreis innerhalb von 8 Wochen fällig.

(3) Bei Verzögerungen infolge von

  1. Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
  2. unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie hhoch2 | logoimpuls nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
  3. Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller),

verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

(4) Soweit hhoch2 | logoimpuls ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für hhoch2 | logoimpuls unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für hhoch2 | logoimpuls keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

(5) Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

  • 6 Abnahme

(1) Der Kunde wird die Leistungen von hhoch2 | logoimpuls nach Maßgabe der von hhoch2 | logoimpuls zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald hhoch2 | logoimpuls die Abnahmebereitschaft mitteilt.

(2) Die Leistungen von hhoch2 | logoimpuls gelten als abgenommen, wenn hhoch2 | logoimpuls die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat

  1. hhoch2 | logoimpuls und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen,    spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
  2. hhoch2 | logoimpuls oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder hhoch2 | logoimpuls damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von hhoch2 | logoimpuls erbrachten Leistungen beruht.

(3) Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

  • 7 Mitwirkungspflicht

(1) Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem ein zupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.

(2) Soweit hhoch2 | logoimpuls dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit hhoch2 | logoimpuls keine Korrekturaufforderung erhält.

(3) Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.

(4) Wenn hhoch2 | logoimpuls dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.

(5) Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von hhoch2 | logoimpuls wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde hhoch2 | logoimpuls unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.

Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.

  • 8 Nutzungsrechte

(1) hhoch2 | logoimpuls räumt dem Kunden ein einfaches/ausschließliches/mit Ausnahme der Verwenderin ausschließliches und (nicht) übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt hhoch2 | logoimpuls Leistungen zu Design, Logodesign und zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet oder vereinbarter Verwendungen beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von hhoch2 | logoimpuls.

(2) Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, hhoch2 | logoimpuls über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.  hhoch2 | logoimpuls geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

(3) hhoch2 | logoimpuls nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die hhoch2 | logoimpuls keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. hhoch2 | logoimpuls wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.

(4) hhoch2 | logoimpuls kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.

(5) Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird hhoch2 | logoimpuls vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde hhoch2 | logoimpuls zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, hhoch2 | logoimpuls über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder hhoch2 | logoimpuls dabei zu unterstützen.

Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von hhoch2 | logoimpuls z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er hhoch2 | logoimpuls unverzüglich darüber informieren.

Übertragung des exklusiven Nutzungsrechts

(7) Der Designer räumt dem Auftraggeber unwiderruflich sämtliche zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkten Rechte an sämtlichen im Rahmen dieses Werkvertrags erstellten urheberrechtlich geschützten Leistungen ein und überträgt ihm sämtliche hieran bestehenden übertragbaren Rechte.

(8) Die Einräumung bzw. Übertragung gem. Abs. 1 erfolgt aufschiebend bedingt bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.

(9) Der Auftraggeber ist berechtigt, das Logo auf sämtliche bekannte und unbekannte Nutzungsarten, insbesondere in Printform (z.B. in Geschäftskorrespondenz, Werbeflyern, Anzeigen, etc.) und insbesondere digital (z.B. im Internet, auf der Homepage, in Form von Bannerwerbung, etc.) zu nutzen. Die Nutzung kann zeitlich unbeschränkt in jedweder Form auch wiederholt erfolgen. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere jedwede Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung und Sendung.

(10) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Logo selbst oder durch Einschaltung Dritter zu bearbeiten, umzugestalten oder ein »Re-Design« durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Unzulässig sind insbesondere entstellende oder auf sonstige Weise die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Schöpfers gefährdende Beeinträchtigungen des Logos.

(11) Die Einräumung und Übertragung sämtlicher Rechte erfolgt ausschließlich (exklusiv) zu Gunsten des Auftraggebers. Der Designer verpflichtet sich, jegliche Vorarbeiten und Entwürfe nicht in identischer oder ähnlicher Form selbst für eigene Zwecke zu nutzen oder Dritten zu überlassen.

(12) Der Auftraggeber kann die Nutzungsrechte an dem Logo ohne vorherige Zustimmung des Designers an Dritte übertragen. Derartige Unterlizenzen bleiben auch nach einem Wegfall der Hauptlizenz bestehen.

(13) Der Auftraggeber ist berechtigt, an dem Logo in eigenem Namen Schutzrechte anzumelden, insbesondere Designschutz und Markenschutz. Der Designer wird sämtliche dafür erforderlichen Informationen schriftlich übermitteln und ggf. erforderliche Erklärungen gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt auf erstes Anfordern zur Verfügung stellen.

  • 9 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

(1) Der Kunde räumt hhoch2 | logoimpuls das Recht ein, das Logo von hhoch2 | logoimpuls und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von hhoch2 | logoimpuls zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

(2) hhoch2 | logoimpuls behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

  • 10 Gewährleistung

(1) Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von hhoch2 | logoimpuls innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch hhoch2 | logoimpuls ausgebessert oder ausgetauscht. hhoch2 | logoimpuls behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Release-Stand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.

(2) Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Release-Stände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten beachten.

Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.

(3) Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.

(4) Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.

(5) Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde der hhoch2 | logoimpuls binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines eingeschriebenen Briefs rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei hhoch2 | logoimpuls innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

  • 11 Haftung

(1) Für Rechtsmängel und Garantien haftet hhoch2 | logoimpulsunbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet hhoch2 | logoimpuls. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von hhoch2 | logoimpuls. Für leichte Fahrlässigkeit haftet hhoch2 | logoimpuls und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(2) Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

  • 12 Pflicht des Kunden zur Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung, Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

  • 13 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen personenbezogene Daten durch hhoch2 | logoimpuls gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

(2) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

(3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Agentur ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.

(4) Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

(5) hhoch2 | logoimpuls weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

  • 14 Kündigung

(1) Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 3 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn er nicht 1 Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 8 – Nutzungsrechte – und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann hhoch2 | logoimpuls fristlos kündigen.

  • 15 Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand

(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist das Amtsgericht Esslingen soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen Vertragspartner ist.

(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, berührt das die Rechtsgültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommender Ersatzbestimmung zu treffen.

(Stand: Oktober 2019)

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