Überbrückungshilfe III | Die Chance für deine Digitalisierung?

Nutze jetzt deine Chance und hole dir bis zu 20.000 Euro für digitale Investitionen!

Überbrückungshilfe III - Die Chance für deine Digitalisierung?

Nutze jetzt deine Chance und hole dir bis zu 20.000 Euro für digitale Investitionen!

Was ist die Überbrückungshilfe III?

Eine Unterstützung für Unternehmen, Soloselbstständige und FreiberuflerInnen, die von der Pandemie besonders stark betroffen sind. Es handelt sich hier um Zuschüsse, die nicht zurück gezahlt werden müssen.
Bisher gab es mit der Überbrückungshilfe II verschiedene Hilfen für betriebliche Fixkosten wie Miete, Pacht, Leasingraten, Wartungen oder betriebliche Stromkosten. Erweitert wurde in der Überbrückungshilfe III, dass auch Investitionen in betriebliche Digitalisierung und Modernisierung gefördert werden.

Du hast jetzt die Möglichkeit endlich mit einer professionellen Webseite im Internet sichtbar zu werden, deine veraltete Webseite zu modernisieren oder einen Onlineshop aufzubauen. Marketingmaßnahmen, Werbekosten und ganze Digitalisierungskonzepte werden ebenfalls erstattet. Auch Online Händler können Kosten für die Erweiterung oder Modernisierung ihres Shops geltend machen sowie Eintrittskosten auf großen Plattformen oder Marktplätzen.

Egal welche Branche – im Internet vertreten und professionell sichtbar zu sein ist heute wichtiger denn je. Die Gründe findest du hier „Warum ich unbedingt eine Webseite brauche“. Gib jetzt der Digitalisierung deines Unternehmens einen Schub und profitiere langfristig davon.

Welche Voraussetzungen musst du mitbringen, um Überbrückungshilfe III zu erhalten?

Der Fokus liegt beim Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Vergleich zu 2019. Der fehlende Umsatz muss Corona bedingt sein.

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen bis zu einem Umsatz von 750 Mio Euro im Jahr 2020
  • Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Bereichen
  • Soloselbstständige und Freiberufler
  • Selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen
  • die in einem Monat von November 2020 bis Juni 2021 einen Corona bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 % erlitten haben, im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019.

Im Besonderen gilt diese Hilfe für UnternehmerInnen, die direkt durch die Schließung ihres Business betroffen sind oder diese Unternehmen beliefern.

Unternehmen, die zwischen dem 01.01.2019 und dem 30.04.2020 gegründet wurden unterliegen gesonderten Vorschriften. Mehr Informationen

Unternehmen, die November- und/oder Dezemberhilfen erhalten, sind für diese Monate nicht antragsberechtigt.

Welche digitalen Investitionen werden gefördert?

Komponenten, die dich digital sichtbar machen und auf deinem Weg in die Digitalisierung unterstützen: 

  • Entwicklung von Konzepten bei der Umsetzung einer Internetpräsenz
  • Shop-Lösungen –  Aufbau oder Erweiterung eines Onlineshops
  • Webseite überarbeiten oder neue Webseite erstellen
  • SEO-Maßnahmen
  • Unterstützung bei der Umsetzung deiner Digitalisierung
  • Digitale Markterschließung
  • Social Media Marketing / Aktivitäten
  • Digitale Marketingstrategien
  • Eintrittskosten bei großen Plattformen
  • Lizenzen für Videokonferenzsysteme
  • Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen
  • Foto-/Video-Shootings, wenn sie zur Ausübung der betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind
  • Anschaffungskosten von IT-Hardware sind ansetzungsfähig, wenn sie zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung noch im Unternehmen vorhanden sind (wenn nicht, muss die dafür erhaltene Förderung zurück bezahlt werden)

Nutze die Förderung um dein Unternehmen digital sichtbar zu machen und Kunden online zu gewinnen!

In welcher Höhe und in welchem Zeitraum wird gefördert und was ist noch wichtig?

Die Förderung kann bis zu 100 % betragen – das ist eine echte Chance für alle mit hohen Umsatzeinbrüchen.

  • Bis zu 90 % werden erstattet bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 % (Update Feb 21 – bis zu 100% Erstattung)
  • Bis zu 60 % werden erstattet bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 %.
  • Bis zu 40 % werden erstattet bei einem Umsatzeinbruch bis zu 40 % (mindestens jedoch 30%)

Der Förderzeitraum erstreckt sich von Januar bis Juni 2021. Der Antrag muss bis 31. August 2021 gestellt werden. 

Muss das Projekt zu diesem Zeitpunkt fertig umgesetzt sein?

Es muss nicht fertig umgesetzt sein, doch die alleinige Beauftragung der Maßnahmen reicht nicht aus. Es ist mindestens eine bezahlte Zwischenrechnung erforderlich.
Die Fälligkeit der Rechnungen muss im Förderzeitraum liegen, inklusive Anzahlungen. Das Fehlen einer Schlussrechnung ist kein Problem, wenn bereits Zwischenrechnungen bezahlt worden sind.

Brauche ich ein Digitalisierungskonzept oder reicht die Rechnung?

Wichtig ist, aussagekräftig darzustellen für welchen Digitalisierungsprozess die Hilfen gebraucht werden. Hierfür die Ausgangssituation darstellen, die Digitalisierungsmaßnahmen, die man umsetzen will und was damit erreicht werden soll.
Bei den Digitalisierungskosten deshalb immer das „Vorher-Nachher-Bild“ dokumentieren.

 

Offizielle Seiten der Bundesregierung zu dem Thema

Wann und wie kann ich den Antrag stellen?

Der Antrag kann ab sofort bis zum 31. August 2021 über SteuerberaterInnen, WirtschaftsprüferInnen, vereidigte BuchprüferInnen oder RechtsanwältInnen gestellt werden.

 

Wie läuft es also ab?

  • Prüfe als erstes ob du Umsatzeinbußen von mindestens 30 % hast. Betrachte dazu den Zeitraum ab November 2020 im Vergleich zu deinen Umsätzen 2019.
  • Wenn du durch den Lockdown ganz oder teilweise schließen musstest kommst du sicherlich in den Genuss einer 90 %igen Förderung.
  • Sprich also mit einem Steuerberater, schildere deine Situation und gib ihm deine Zahlen.
  • Den gesamten Antragstellungsprozess bis zur Schlussabrechnung übernimmt er für dich.
  • Die dafür anfallenden Kosten werden im Rahmen der Überbrückungshilfe anteilig erstattet.
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Fazit

Für alle Unternehmen, die unter dem Corona-Lockdown leiden ist das eine riesige Chance! Mit dieser Förderung hast du endlich die Möglichkeit geplante Online- und Digitalisierungsmaßnahmen umzusetzen.

Jetzt kannst du die Weichen für die Zukunft deines Business / deines Unternehmens stellen und langfristig von staatlichen Zuschüssen profitieren.

Wenn du Hilfe und Unterstützung brauchst dein digitales Projekt umzusetzen oder zu entscheiden was das Richtige für dich ist, bin ich gerne für dich da.

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